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BFH, 04.09.1997 - V R 23/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Besteuerung der Veräußerung von Standardsoftware durch einen Händler
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.01.1997 - V 163/95
- BFH, 04.09.1997 - V R 23/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.03.1997 - V R 13/96
Veräußerung von Standardsoftware durch Händler ist keine Einräumung, Übertragung …
Auszug aus BFH, 04.09.1997 - V R 23/97
Der Senat hat durch Urteil vom 13. März 1997 V R 13/96 (BFHE 182, 423, BStBl II 1997, 372) entschieden, daß die Veräußerung von Standard-Software durch einen Händler mit dem regelmäßigen Steuersatz zu besteuern ist.Die von dem Senat in dem Urteil in BFHE 182, 423, BStBl II 1997, 372 entwickelten Grundsätze sind auch im Streitfall anwendbar.
- FG Niedersachsen, 16.01.1997 - V 163/95
Tarifbegünstigung für den Vertrieb von Standard-Software-Programmen
Auszug aus BFH, 04.09.1997 - V R 23/97
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 914 veröffentlichte Urteil Bezug genommen.
- FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 1119/99
Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung von Rechten aus dem …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Veräußerung von sogenannter Standardsoftware (vgl. Urteile vom 13. März 1997 V R 13/96, BStBl II 1997, 372; vom 4. September 1997 V R 23/97, BFH/NV 1998, 230) stellt jedenfalls die Veräußerung von Standardsoftware durch einen Händler keine Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Rechten dar, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben.